Donnerstag, 3. Juli 2008

Unerwartete Ignoranz.

Nicht immer erfuhr ich Zustimmung zu meinem Anliegen.

Neidische Mitbetroffene

Im Internetforum "Zöliakie-Treff" erhielt ich auf meinen dortigen Beitrag überwiegend "befremdliche" Kommentare, die eines zeigten: Am nächsten ist man immer sich selbst.
Das ganze Ausmaß kann man im Forum nachlesen (mehr...) .

Inkompetente Presse

Unter der Überschrift "lachhaft" erschien am 5. Juni 2008 ein fünfzeiliger Artikel in einer kostenlosen Hauswurfsendung. Der Freiburger "Stadtkurier" hatte folgendes zum Prozess zu sagen:
(Das Bild ist der pdf-Version der Zeitung als Bildschirmfoto entnommen. Quelle: www.stadtkurier.de)

Ich habe dem zuständigen Redakteur daraufhin folgende Worte zukommen lassen:

"Herr xy,
ich schreibe Ihnen aufgrund der fünf Zeilen, in denen Sie Ihre Meinung über den Ausgang des Prozesses, den ich gegen die Universität vor dem Verwaltungsgericht geführt habe, glaubten kundtun zu müssen. Ich erlaube mir, Sie auf folgende Tatsachen hinzuweisen:

1) Bei Zöliakie handelt es sich nicht um eine Allergie, sondern um eine chronische, nicht therapierbare Stoffwechselerkrankung, die als Auto-Immun-Erkrankung eingestuft wird, da sie verschiedene Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann. Die damit verbundenen Erschwernisse werden von Staatsseite mit einem Grad der Behinderung von 20 bemessen.
2) Dass sich durch die fehlende Ernährungsmöglichkeit in der Mensa notwendigerweise meine Studienzeit verlängere ist kein von mir vorgetragenes Argument. Es verhält sich pikanterweise gerade umgekehrt, dass die Universitätsverwaltung argumentiert, dass ich eine verlängerte Studienzeit sowie nachlassende Leistungen im Studium hätte vorzeigen müssen, um befreit werden zu können. Diese in sich unlogische Argumentation wurde vom Gericht zurückgewiesen.
3) Meine Argumentationslinie enspricht somit nicht der von Ihnen geschilderten. Ich habe zusätzlich zu den Ernährungsschwierigkeiten zahlreiche weitreichendere Gründe dargelegt. Diese hätten Sie sowohl der Freiburger Tagespresse als auch der offiziellen Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts entnehmen können.
4) Aus ebendiesen von mir vorgebrachten Gründen wurden bereits mehrere Studenten an anderen baden-württembergischen Hochschulen, unter anderem in Konstanz, Tübingen, Ulm und Stuttgart, anstandslos befreit.

Diese Fakten hätten Ihnen bekannt sein müssen. Ob dies nun der Fall war oder nicht, beide Möglichkeiten sprechen für Ihr mangelndes journalistisches Talent, für welches mir nur Spott übrig bleibt. Dass Sie dabei die Erschwernisse der Krankheit u.a. mit denen von Zahnspangenträgern und Katzenhaltern vergleichen, muss ich in Anbetracht der obigen Tatsachen nicht ausführlich kommentieren. Das spricht für sich selbst. So lachhaft ihr Gedankengang ist, so traurig ist es für Ihre Leser, von Ihnen unter Vorgaukelung falscher Tatsachen nicht richtig informiert zu werden.

Seien Sie versichert, dass ich aus diesen Gründen auf Ihr Mitgefühl verzichte."

Aber nicht nur das.

Ich habe auch viel Unterstützung erfahren dürfen.
Von meiner Familie und meinen Freuden.
Von der Deutschen Zöliakie Gesellschaft, die eine Stellungsnahme für das Gericht verfasst hat. Und von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, die mir für das Verfahren Rechtsschutz gewährt hat.
Vielen Dank dafür.