
Am 30. Juni endete die Frist, an der man gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hätte einlegen können.
Ich habe dies nicht getan.
Von Zeit, Geld und anderen schönen Dingen.
Dafür gibt es mehrere Gründe.
Da sind zum einen die Kosten, die für einen Prozess anfallen: Neben Prozesskosten, die man als Kläger zu zahlen hat, muss auch der Anwalt sowie der Schriftverkehr bezahlt werden.
Zum zweiten ist da der Faktor Zeit.
Wie heißt es doch wahrheitsgemäß: Zeit hat man nur, wenn man sie sich nimmt.
Doch leider wird Zeit in unserer Gesellschaft immer teurer. Inzwischen sind dies beispielsweise in Freiburg 605€ pro Semester allein fürs Studium.
Ich befinde mich kurz vor meiner Abschlussarbeit und den dann anstehenden schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen. Ein Folgeprozess hätte wahrscheinlich genau in der Prüfungszeit stattgefunden.