Erfahrung - ja.
Erfolg - mitunter.
Was bleibt sind Erkenntnisse.
Wo kämen wir denn da hin?
Der kurzzeitige Rektor der Universität Freiburg, Andreas Voßkuhle, der von April bis Mai Rektor war, bevor er an das Bundesverfassungsgericht wechselte, hat folgendes gesagt:
„Es ist mir sehr wichtig, dass die Uni in der Erinnerung der Absolventen nicht nur eine Durchgangsstation von vier, fünf Jahren ist, sondern immer mit einer intellektuellen Heimat assoziiert wird. Ich möchte, dass sich die Studierenden so mit ihrer Uni identifizieren können, dass sie das Gefühl haben, zu Hause zu sein.“ (nachzulesen hier)
Wie werde ich die Universität, genauer die Universitätsverwaltung, in Erinnerung behalten? Man hat dort alles getan um mir nicht entgegen zu kommen.
Auf die Frage des vorsitzenden Richters im Prozess "Wie viele Zöliakiebetroffene haben denn einen Antrag auf Befreiung der Gebühr gestellt?" erfuhren das Gericht und ich, dass ich der einzige bin.
"Und Sie haben nicht daran gedacht, Ihren einzigen Zöliakiestudenten zu befreien?" fragte der Richter weiter.
Nein, daran hatte man nicht.
"Es geht hier ja nicht allein um den Herrn xy [also mich], wenn es allein um ihn gehen würde, dann würden wir ihn sofort befreien. Aber es kann ja nicht plötzlich jeder ankommen und glauben, nur weil er einen Behindertengrad von 20 hat, wird er befreit."
Hieran erkennt man sehr gut, wie viel für die intellektuelle Heimat der Studierenden an der Universität Freiburg getan wird.
Die erste Erkenntnis.
Dann würden Sie mich befreien, wenn ich schlechter geworden wäre?
Das ist die logische Konsequenz aus der Argumentation, die von Seiten meiner intellektuellen Heimat vorgetragen wurde: Ich könne keine erheblich erschwerten Studienbedingungen haben, da zum einen nicht absehbar sei, dass ich länger als benötigt studieren müsste und zum anderen, da meine Studienleistungen nicht schlechter geworden seien.
Während also in der Vergangenheit "Hochbegabte" aufgrund ihrer Leistungen befreit wurden, sind meine konstant gebliebenen Leistungen Grund, mich nicht zu befreien. Wie gut, dass ich mich angestrengt habe. Dass das gewürdigt wird, war wohl etwas zu viel verlangt.
Die zweite Erkenntnis.
Die intellektuelle Heimat und die Tücken ihrer Verwaltung.
Ähnlich wurde ich von der Verwaltung bei der Antragsstellung der Befreiungsbescheide behandelt. Da für jedes Semester ein neuer Befreiungsantrag zu stellen ist, tat ich dies.
Da ich gegen die Ablehnung meines ersten Antrags geklagt hatte, ging ich davon aus, dass der Entscheid über meinen zweiten Antrag ausgesetzt wird bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Denn das ist formal üblich.
Außerdem erspart es beiden Seiten unnötigen Zeit- und Geldaufwand, zumal beide Befreiungsanträge einen identischen Inhalt hatten.
Doch auch der zweiter Antrag wurde abgelehnt. Das hatte zur Folge, dass auch gegen diesen Bescheid kostenpflichtig von meiner Seite Klage erhoben werden musste. Hätte ich dies nicht getan wäre der Bescheid rechtskräftig geworden und ich hätte, im Falle eines Gewinns, für das betreffende Semester kein Geld zurückerhalten.
Der gute Ton - Erkenntnis Teil drei.
Die Erkenntnis aus dem Erkannten.
Ja, ich fühle mich an dieser Universität mehr als zuhause.
Warum auch nicht.


